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Bundestag

Klagerechte bei Genitalverstümmelung

Erstellt 03.07.09, 12:52h

Opfer von Straftaten wie Genitalverstümmelung oder Zwangsheirat sollen künftig vor Gericht mehr Rechte haben. Dazu soll die zehnjährige Verjährungsfrist wie beim sexuellen Missbrauch Minderjähriger erst mit dem 18. Lebensjahr des Mädchens einsetzen.

KARLSRUHE - Ein Gesetzentwurf, der in der Nacht zum Freitag vom Bundestag beschlossen werden sollte, sieht unter anderem vor, dass mehr Opfer als bisher als Nebenkläger auftreten können. Zudem wird der Kreis der Betroffen erweitert, die einen für sie kostenlosen Opferanwalt bestellen können. Der Entwurf wurde von Union, SPD und FDP unterstützt. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Dem Gesetzentwurf zufolge sollen Migrantinnen, die Opfer von Genitalverstümmelungen wurden, mehr Klagerechte erhalten. Dazu soll die zehnjährige Verjährungsfrist wie beim sexuellen Missbrauch Minderjähriger erst mit dem 18. Lebensjahr des Mädchens einsetzen. Dies soll auch dann gelten, wenn die Genitalbeschneidung im Ausland stattgefunden hat.

Außerdem sollen auch Opfer von sexueller Nötigung und Vergewaltigung einen kostenlosen Opferanwalt bestellen können. Kinder und Jugendliche sollen künftig keine schweren körperlichen oder seelischen Schädigungen mehr nachweisen müssen, um einen Opferanwalt zu erhalten.

Zudem soll der Straftatenkatalog für die Zulassung von Nebenklagen etwa um sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen und Zwangsheirat erweitert werden. Nebenklagen bei Beleidigungsdelikten können unter der Voraussetzung zugelassen werden, dass die Tat "schwere Folgen" für das Opfer hatte.

Zur Stärkung der Rechte von jugendlichen Opfern und Zeugen von Straftaten soll die Schutzaltersgrenze von derzeit 16 auf 18 Jahre heraufgesetzt werden. Bis zu diesem Alter müssen Kinder und jugendliche Zeugen unter Umständen nicht öffentlich aussagen. Ihre Angaben können stattdessen vom Gericht aufgezeichnet werden.

Der Gesetzentwurf sieht schließlich auch vor, dass Verletzte, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat Opfer einer Straftat wurden, diese Tat auch in Deutschland anzeigen zu können.(afp)



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