Erstellt 03.07.09, 12:52h
Dem Gesetzentwurf zufolge sollen Migrantinnen, die Opfer von Genitalverstümmelungen wurden, mehr Klagerechte erhalten. Dazu soll die zehnjährige Verjährungsfrist wie beim sexuellen Missbrauch Minderjähriger erst mit dem 18. Lebensjahr des Mädchens einsetzen. Dies soll auch dann gelten, wenn die Genitalbeschneidung im Ausland stattgefunden hat.
Außerdem sollen auch Opfer von sexueller Nötigung und Vergewaltigung einen kostenlosen Opferanwalt bestellen können. Kinder und Jugendliche sollen künftig keine schweren körperlichen oder seelischen Schädigungen mehr nachweisen müssen, um einen Opferanwalt zu erhalten.
Zudem soll der Straftatenkatalog für die Zulassung von Nebenklagen etwa um sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen und Zwangsheirat erweitert werden. Nebenklagen bei Beleidigungsdelikten können unter der Voraussetzung zugelassen werden, dass die Tat "schwere Folgen" für das Opfer hatte.
Zur Stärkung der Rechte von jugendlichen Opfern und Zeugen von Straftaten soll die Schutzaltersgrenze von derzeit 16 auf 18 Jahre heraufgesetzt werden. Bis zu diesem Alter müssen Kinder und jugendliche Zeugen unter Umständen nicht öffentlich aussagen. Ihre Angaben können stattdessen vom Gericht aufgezeichnet werden.
Der Gesetzentwurf sieht schließlich auch vor, dass Verletzte, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat Opfer einer Straftat wurden, diese Tat auch in Deutschland anzeigen zu können.(afp)
wer gegen die
04.07.2009 | 10.29 Uhr | Heinz-1234
körperliche Unversehrtheit verstößt und somit die persönliche Freiheit des Gegenüber missachtet, sollte keine Gnade erfahren. Denn das Recht auf…
Und tschüß...
03.07.2009 | 17.10 Uhr | klaus_gülich
Wer solche unmenschlichenBrutalitäten durchführt oder durchführen lässt, wer Zwangsheirat und Ehrenmord gutheisst, der hat in unserem Land nichts zu…
In die richtige Richtung
03.07.2009 | 15.17 Uhr | Blechwok
Genitalverstümmelung ist kein Kavaliersdelikt und Eltern die mit ihren Töchtern in den Verstümmelungs-Urlaub fahren müssen hart bestraft…
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